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Fragen rund um das Thema Ticketing?
– hier gibt's die Antworten.

Allgemeines

Bis einschließlich Ostermontag (10. April 2023) kostet eine Dauerkarte 72 Euro (ermäßigt 67 Euro). Danach gibt es die Dauerkarte nicht mehr zum Vorteilspreis, sondern nur noch für den regulären Preis von 120 Euro zu kaufen. Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren bezahlen 5 Euro. Kinder bis einschließlich 2 Jahre können das Gelände kostenlos besuchen. Die Dauerkarte berechtigt zu beliebig vielen Eintritten aufs Gartenschau-Gelände.
 

Begünstigte

Eine begünstigte Dauerkarte kostet in der Zeit vom 13.10.2022 bis zum 20.01.2023 67€.

Kinder/Jugendliche

Minderjährige Kinder dürfen die Landesgartenschau in Höxter mit einer Dauerkarte kostenlos besuchen. Es wird lediglich eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro pro Kind über 2 Jahren für die Produktion des Besucherausweises erhoben.

E-Ticket

Erfolgt die Bezahlung per Paypal oder Kreditkarte, so wird das Geld recht schnell vom Konto abgebucht. Die Bestellbestätigung geht direkt mit Kauf der Karte im E-Mail Postfach ein.

Wertgutschein

Der Wertgutschein kann in der Tourist-Information Höxter eingelöst werden. Der Betrag des Gutscheins wird auf den Ticketwert angerechnet.

Gelände

Hunde sind auf der Landesgartenschau nicht erlaubt. Diese Entscheidung hat verschiedene Gründe und ist bislang von jeder Gartenschaugesellschaft so getroffen worden.
Ihr Hund müsste beispielsweise den ganzen Tag an der Leine laufen und nicht jede Besucherin oder jeder Besucher sieht es gerne, wenn ein Hund sein Geschäft im Gelände verrichtet, selbst wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter es im Nachgang wegräumt. Zudem kann ein Besuch auch viel Stress für Ihr Tier bedeuten. An gut besuchten Tagen werden tausende Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände der Landesgartenschau erwartet. Teilweise begegnet man sich auf schmalen Wegen. Zudem sind für uns auch hygienische Gründe und Vorschriften, die u. a. die Produktion von Nahrungsmittel zum Schutze der Verbraucherin oder des Verbrauchers regeln, verpflichtend.
Eine Ausnahme können wir nur bei Rettungshunden und Assistenzhunden machen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.